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   BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22 (AdV)   

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https://dejure.org/2023,38444
BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22 (AdV) (https://dejure.org/2023,38444)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2023 - XI B 52/22 (AdV) (https://dejure.org/2023,38444)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2023 - XI B 52/22 (AdV) (https://dejure.org/2023,38444)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 240 Abs 1 S 1, AO § 238, FGO § 69, FGO § 128, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Inhaltsgleich mit BFH, Beschluss vom 13.09.2023 - XI B 38/22 (AdV): Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 Abs 1 S 1 AO, § 238 AO, § 69 FGO, § 128 FGO, Art 3 Abs 1 GG
    (Inhaltsgleich mit BFH, Beschluss vom 13.09.2023 - XI B 38/22AdV): Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

  • IWW

    § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 238 Abs. 1 Satz 1 AO, § 240 AO, § 233a AO, § 132 der Finanzgerichtsordnung, § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO, § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 233a, 238 AO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 1, Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags; Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Abrechnungsbescheides über Säumniszuschläge

  • rewis.io

    (Inhaltsgleich mit BFH, Beschluss vom 13.09.2023 - XI B 38/22AdV): Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

  • rechtsportal.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

  • datenbank.nwb.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
    Die Entscheidung des BVerfG vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 (BVerfGE 158, 282) zur Höhe der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO sei nicht auf Säumniszuschläge übertragbar, weil sich unter anderem der Normzweck des § 240 AO erheblich von dem des § 233a AO unterscheide.

    Insbesondere lassen sich den genannten Urteilen zufolge weder die vom BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 158, 282 herausgearbeiteten Grundsätze, nach denen die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen nach §§ 233a, 238 AO in Höhe von 0, 5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, auf den Säumniszuschlag übertragen, noch verstößt die Höhe des Säumniszuschlags gegen das Übermaßverbot und verletzt daher auch nicht das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG.

  • BFH, 23.05.2022 - V B 4/22

    AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
    Ernstliche Zweifel können auch verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.09.2022 - XI B 9/22 (AdV), BFHE 276, 467, Rz 16 und vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), BFHE 276, 535, Rz 28, jeweils m.w.N.).

    (3) Des Weiteren ist weder dargelegt noch für den erkennenden Senat ersichtlich, dass die Verwirkung von Säumniszuschlägen auf der Grundlage des § 240 AO die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich macht oder übermäßigt erschwert (vgl. BFH-Beschluss vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), BFHE 276, 535, Rz 35 f.).

  • BFH, 15.11.2022 - VII R 55/20

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

    Auszug aus BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
    (1) Der VII. Senat des BFH hat mit Urteilen vom 23.08.2022 - VII R 21/21 (BFHE 278, 1, BStBl II 2023, 304, Rz 38 ff.) und vom 15.11.2022 - VII R 55/20 (BFHE 278, 403, BStBl II 2023, 621, Rz 19 ff.) entschieden, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
  • BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des

    Auszug aus BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
    (1) Der VII. Senat des BFH hat mit Urteilen vom 23.08.2022 - VII R 21/21 (BFHE 278, 1, BStBl II 2023, 304, Rz 38 ff.) und vom 15.11.2022 - VII R 55/20 (BFHE 278, 403, BStBl II 2023, 621, Rz 19 ff.) entschieden, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
    Die vom VIII. Senat des BFH im AdV-Verfahren insoweit geäußerten Zweifel (BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 64/22 (AdV), BFHE 278, 36) sind nach Auffassung des beschließenden Senats durch die --im Hauptsacheverfahren ergangenen-- Entscheidungen des VII. Senats überholt.
  • BFH, 26.09.2022 - XI B 9/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
    Ernstliche Zweifel können auch verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.09.2022 - XI B 9/22 (AdV), BFHE 276, 467, Rz 16 und vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), BFHE 276, 535, Rz 28, jeweils m.w.N.).
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